Ja, unter klar definierten Bedingungen. Für B2B-Kaltakquise gilt im Gegensatz zur Privatkunden-Akquise die sogenannte mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG): Solange das angebotene Produkt einen sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des angerufenen Unternehmens hat, ist der Anruf zulässig. Genau deshalb investieren wir vor jeder Kampagne so viel Zeit in Zielgruppen-Definition und Entscheider-Recherche - wir telefonieren ausschließlich dort, wo der sachliche Bezug eindeutig gegeben ist. So bleibt Ihre Akquise rechtssicher und gleichzeitig effizient.







